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Eine Studentin schaut konzentriert auf einen Laptop; neben dem Laptop steht eine Tasse Kaffee.
Was wird wo angemeldet?

Prüfungsanmeldung

Um Bachelor- und Masterprüfungen anmelden zu können, müssen Sie die jeweiligen Vorgaben berücksichtigen. Hier finden Sie einen kurzen Überblick sowie Links zu näheren Informationen.

Grundlage für die Prüfungsanmeldung bildet die aktuelle Prüfungsordnung mit den fachspezifischen Bestimmungen. Für jedes Fach ist das jeweilige Prüfungsamt zuständig. Für VAMOS ist dies das Prüfungsamt Philologie.

Studieren Sie in einem Zwei-Fach-Studiengang, melden Sie Ihre Fachprüfungen bei den jeweils für die Fächer zuständigen Prüfungsämtern an. Ist Ihr zweites Fach einer anderen Fakultät als Philologie zugeordnet, stehen Sie im Kontext Ihrer Prüfungsanmeldung also mit zwei Prüfungsämtern in Kontakt. Auf den Seiten des Prüfungsamtes Philologie finden Sie noch nähere Informationen.

 

Wann können Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden?

Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen Sie in Ihrem gesamten bisherigen Studium (d. h. in Ihren beiden Fächern und dem Optionalbereich zusammen) mindestens 130 CP erreicht haben.

Im Masterstudium VAMoS müssen Sie mindestens 70 CP erreicht haben.

 

Vorgehen zur Anmeldung der Abschlussarbeit

1. Module in eCampus zusammenfassen

Anleitung Modulzusammenfassung

2. Sprachnachweise in eCampus nachtragen

  • neue Module „Sprachnachweis: Englisch“ und „Sprachnachweis: 2. Sprache“ (oder Latinum oder Graecum oder Mathematikkenntnisse oder Informatikkenntnisse):
  • Kreditpunkte = 0
  • Modul bestanden & unbenotet
  • Prüfungsdatum und -semester: Ihr Anfangssemester sowie ein Datum in diesem Zeitraum.

3. Formblätter vorbereiten

Die Formblätter für das Bachelorstudium und das Masterstudium finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts Philologie. Benötigt werden

  • Formblatt A: Anmeldung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit,
  • Formblatt B: Nachweis Mindestvoraussetzungen,
  • das Stammdatenblatt,
  • im Fach Linguistik zusätzlich das Formblatt C: Nachweis aller Studienleistungen.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr:e Erstgutachter:in Ihr Formblatt A unterschrieben hat, müssen Sie es innerhalb von 14 Tagen im Prüfungsamt einreichen.

 

Prüfungsberechtigte

B.A.-Studium

  • Prof. Dr. Eva Belke
  • Prof. Dr. Stefanie Dipper
  • Dr. Martin Hoelter
  • Prof. Dr. Ralf Klabunde
  • Prof. Dr. Agata Renans

M.A.-Arbeit

  • Prof. Dr. Eva Belke
  • Prof. Dr. Stefanie Dipper
  • Prof. Dr. Ralf Klabunde
  • Prof. Dr. Agata Renans

 

Weitere Fragen und Infos

Wer unterzeichnet die Formblätter B und C?

Für die Fächer VAMoS und Linguistik bestätigt Hilke Schöning die Module in eCampus und zeichnet Formblätter ab.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Ihre Prüfungsanmeldung an Hilke Schöning.

Wo finde ich die Formblätter?

Alle Formblätter für die Prüfungsanmeldung in VAMoS  und Linguistik finden Sie beim Prüfungsamt für Philologie.

Falls Sie Ihre Abschlussarbeit in Ihrem Zweitfach schreiben, ist möglicherweise ein anderes Prüfungsamt für Sie zuständig.

Wo finde ich weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung?
Wie setzt sich meine Abschlussnote zusammen?

Bitte lesen Sie in dem für Sie gültigen Modulhandbuch nach, wie sich Ohre Abschlussnote zusammensetzt.