Die für Sie jeweils gültige Gemeinsame Prüfungsordnug für das
Bachelor-/Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität
Bochum (kurz GPO) regelt insbesondere die Punkte Ihres Studiums, die für Ihre
beiden Fächer im BA-Studium gemeinsam gelten, und dabei u. a.
Prüfungsangelegenheiten wie Notenvergabe bei Prüfungsleistungen, Art und Umfang
der BA-Prüfungen, BA-Arbeit, MA-Arbeit etc. Zusätzlich gibt es Fachspezifische
Bestimmungen für die einzelnen Fächer.
Gemeinsame Prüfungsordnungen vom 21.10.2016
Gilt nur für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/2017 für den
betreffenden Studiengang immatrikuliert wurden.
Fachspezifische Bestimmungen für VAMoS (BA- und MA-Studiengänge)
Gilt nur für Studierende, die ihr Studium von VAMoS ab dem Wintersemester
2021/2022 aufgenommen haben.